- Bereitstellung des SiGe-Koordinators für die
Planungs- und Ausführungsphase
- Vorankündigung gemäß § 2 Absatz
1 der BauStellV
- Ausarbeitung eines SiGe-Plans gemäß §
2 Absatz 3 der BauStellV
- Erstellung der Unterlage zum gefährdungsfreien
Warten und Betreiben von Gebäuden nach Bauabschluss
Für
Sie als Bauherr bedeutet das, wir werden Sie in allen
Bereichen der Baustellenverordnung entlasten, sowohl
in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase
des Bauobjektes.
Konkret:
Reduzierung Ihrer Kosten