- Die Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz

- Bereitstellung des SiGe-Koordinators für die Planungs- und Ausführungsphase

- Vorankündigung gemäß § 2 Absatz 1 der BauStellV

- Ausarbeitung eines SiGe-Plans gemäß § 2 Absatz 3 der BauStellV

- Erstellung der Unterlage zum gefährdungsfreien Warten und Betreiben von Gebäuden nach Bauabschluss

Für Sie als Bauherr bedeutet das, wir werden Sie in allen Bereichen der Baustellenverordnung entlasten, sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase des Bauobjektes.

Konkret: Reduzierung Ihrer Kosten